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09. 10. 2011 18:28

Die Baubranche und das gesamte Baunebengewerbe haben viele Besonderheiten (siehe Leistungsüberblick). Es ist besonders ratsam, sehr schnell die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, richtig ausgestellte Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuerausweis zu erhalten. Im Falle einer Insolvenz sind auch die seriös agierenden Firmen betroffen. Es kann beispielsweise der Vorsteuerabzug gestrichen werden, falls eine Bauleistung vorliegt, bei der die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (in diesem Fall darf auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden).
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